
Venedig 2026: Wie funktioniert das Eintrittsticket?
Die Stadt Venedig ist ein Reiseziel, das Touristen aus aller Welt und auch aus Italien fasziniert. Doch ihre Schönheit und Einzigartigkeit sind auch zu einer Herausforderung geworden, die es zu bewältigen gilt. Der übermäßige Tourismus und die daraus resultierenden Umweltauswirkungen haben die lokalen Behörden dazu veranlasst, Maßnahmen zum Schutz und zur Bewahrung des Stadterbes zu ergreifen.
Die Einführung des Eintrittstickets trat 2024 versuchsweise in Kraft und wurde für das folgende Jahr erneut vorgeschlagen. Ab April 2026 gibt es jedoch Neuheiten.
Wie funktioniert die Eintrittsgebühr für Venedig?
Um ein neues Gleichgewicht zwischen Einwohnern, Stadtbenutzern und Besuchern zu finden, hat die Stadtverwaltung von Venedig die Nutzung eines Zugangsbeitrags wiedereingeführt. Das Ticket funktioniert wie im Vorjahr und muss von Personen erworben werden, die die Stadt tagsüber (8:30 bis 16:00 Uhr) besuchen und nicht im Gemeindegebiet von Venedig übernachten.
1. Ab wann ist das Eintrittsgeld/Ticket 2024 für Venedig erforderlich?
2. Für welche Bereiche von Venedig benötige ich ein Eintrittsticket?
3. Wie viel kostet der Eintritt nach Venedig?
4. Wer muss für das Eintrittsticket nach Venedig bezahlen?
5. Wie kann man die Befreiung erhalten oder die Zugangsgebühr nach Venedig bezahlen?
6. Welche Strafen werden für diejenigen verhängt, die das Ticket für Venedig nicht kaufen?
1. Ab wann ist das Eintrittsgeld/Ticket 2024 für Venedig erforderlich?
Im Jahr 2026 erhöht sich die Anzahl der Tage, an denen das Eintrittsticket bezahlt werden muss, auf 60 Tage zwischen dem 3. April und dem 26. Juli. Dies umfasst alle Freitage, Samstage, Sonntage und Feiertage, zuzüglich der letzten Aprilwoche und der ersten Juniwoche (siehe Originalfoto).

Das Eintrittsticket für Venedig ist nur für den Zeitraum von 8:30 bis 16:00 Uhr erforderlich. Wenn Sie also abends einen Spaziergang durch die Stadt machen möchten, müssen Sie das Ticket nicht kaufen.

Geltungsbereich und Erläuterung der Karte
- Der Zugangsbeitrag muss von jedem entrichtet werden, der sich an den definierten Tagen und Zeiten in der Historischen Stadt (Città Antica) aufhält, vorbehaltlich der vorgesehenen Ausschlüsse oder Befreiungen.
- Der Zugangsbeitrag ist NICHT fällig für Personen, die ausschließlich die Bereiche Ponte della Libertà, Stazione Marittima und Isola Nova del Tronchetto betreten, ohne die Historische Stadt zu betreten.
- Der Zugangsbeitrag ist NICHT fällig für Personen, die ausschließlich die Bereiche Ponte della Libertà, P.le Roma, Ferrovia di Santa Lucia und den direkten Verbindungsbereich zwischen P.le Roma und Stazione di San Basilio betreten, ohne die Historische Stadt zu betreten.
Verbindungsbereich, in dem der Zugangsbeitrag nicht fällig ist. - Für das Jahr 2026 wird der Zugangsbeitrag NICHT auf die kleineren Inseln angewandt.
- Für das Jahr 2026 wird der Zugangsbeitrag NICHT auf den Abschnitt angewandt, der den Anlegestellen für Gran Turismo-Boote an der Riva degli Schiavoni zugewandt ist.
3. Wie viel kostet der Eintritt nach Venedig?
Für das Jahr 2026 gibt es zwei verschiedene Tarife für das Eintrittsticket, die Anreize für frühzeitige Buchungen schaffen:
- €5 für diejenigen, die den Zugangsbeitrag spätestens am viertletzten Tag vor dem Zugangstag bezahlen.
- €10 für diejenigen, die den Zugangsbeitrag nach dem viertletzten Tag vor dem Zugangstag bezahlen.
Es ist hervorzuheben, dass einige Kategorien keine Registrierung im Portal vornehmen müssen. Im Jahr 2026 sind dies:
- Einwohner der Gemeinde Venedig.
- Personen, die in der Gemeinde Venedig geboren wurden.
- Minderjährige unter 14 Jahren (Ausweisdokument genügt).
- Inhaber der Europäischen Behindertenkarte und deren Begleitperson (Karte genügt).
- Einwohner der Region Venetien.
Das Eintrittsticket und die Befreiung können bei der Stadtverwaltung von Venedig, an automatischen und nicht-automatischen Schaltern oder über die Website https://cda.ve.it/de/ erworben bzw. beantragt werden.
4. Wer muss das Eintrittsticket für Venedig bezahlen?
Der Zugangsbeitrag muss von jeder natürlichen Person über 14 Jahren entrichtet werden, die die Historische Stadt der Gemeinde Venedig betritt, es sei denn, sie fällt unter die Kategorien der Ausschlüsse und Befreiungen.
Kategorien, die KEINE Befreiung beantragen müssen (Dokumentation genügt):
- Einwohner oder Geborene der Gemeinde Venedig, Einwohner der Region Venetien und Kinder unter 14 Jahren Sie müssen einen Ausweis vorzeigen, der ihre Situation bestätigt;
- Die in das Verzeichnis der vorübergehend ansässigen Bevölkerung eingetragenen Personen müssen die Mitteilung über die Annahme des Antrags auf Eintragung in das Verzeichnis der vorübergehend ansässigen Bevölkerung vorlegen;
- Schüler aller Schularten und Studierende von Universitäten und postuniversitären Einrichtungen mit Sitz in der Altstadt von Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune, die nicht unter die Befreiungsfälle fallen, für die es ausreichend ist, lediglich den Ausweis vorzulegen, müssen eine Identifikationskarte (Badge oder Ähnliches) ihrer Einrichtung oder gegebenenfalls eine Bescheinigung derselben Einrichtung vorlegen, die den tatsächlichen Status als eingeschriebener und besuchender Student bestätigt;
- Personen mit Behinderung (und gegebenenfalls deren Begleiter) müssen die Disability Card (Europäische Behindertenkarte) vorzeigen;
- Personal der Streitkräfte und der Ordnungskräfte (einschließlich des Personals des Nationalen Feuerwehrkorps), das die Altstadt von Venedig aus dienstlichen Gründen betritt, muss die entsprechende Dienstkarte vorlegen;
- Personen, die die Altstadt von Venedig und die weiteren kleineren Inseln der Lagune über Linien des öffentlichen Personennahverkehrs (TPL) betreten, die speziell für den ausschließlichen Transport zum Sportgelände betrieben werden, um an der entsprechenden Sportveranstaltung teilzunehmen;
- Personen, die ausschließlich die Bereiche Ponte della Libertà, P.le Roma, Bahnhof Santa Lucia und den Bereich mit direktem Anschluss an P.le Roma, den Kreuzfahrtterminal, den Bahnhof San Basilio und die Insel Nova del Tronchetto betreten, beschränkt auf die Zeit ihres Aufenthalts;
- Personen, die Bereiche betreten, die vom Gemeinderat als Zonen der Nichtanwendung des Zugangsentgelts aus Gründen der Verwaltung von Kontrolltätigkeiten festgelegt wurden.
Kategorien, die ZWINGEND die Befreiung beantragen müssen (Registrierung erforderlich):
- Personen, die in den Beherbergungsbetrieben gemäß Artikel 2 der Satzung über die Kurtaxe der Stadt Venedig untergebracht sind, innerhalb des Stadtgebiets liegen und auf jegliche Weise gegen Entgelt vorübergehend Unterkunft bieten, soweit sie der Kurtaxe gemäß Art. 4, Absatz 1, D. Lgs. 14. März 2011, Nr. 23, unterliegen;
- diese Befreiung gilt vom Ankunfts- bis zum Abreisetag in der Unterkunft;
- Arbeitnehmer, auch Pendler, die ihre berufliche Tätigkeit kontinuierlich oder auch zeitweise in der Altstadt von Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune ausüben;
- Arbeitnehmer, auch Pendler, Selbstständige oder Unternehmer, die ihren Geschäftssitz oder Wohnsitz in der Altstadt von Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune haben;
- Arbeitnehmer, auch Pendler, Angestellte oder Selbstständige und Gleichgestellte oder Unternehmer, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit die Altstadt von Venedig oder die anderen kleineren Inseln der Lagune betreten;
- Personen und Mitglieder der Familienhaushalte von Personen, die die IMU in der Stadt Venedig bezahlt haben;
- Personen mit Behinderung, die NICHT im Besitz der Disability Card sind, deren Zustand gemäß der geltenden italienischen Gesetzgebung nach Art. 3, Abs. 3, Gesetz Nr. 104 vom 5. Februar 1992 oder einer entsprechenden ausländischen Regelung zertifiziert ist, und deren eventueller Begleiter;
- Personen, die Therapien durchführen oder eine ärztliche Untersuchung in Gesundheitseinrichtungen in der Altstadt von Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune durchführen lassen müssen;
- Personen, die Patienten in Gesundheitseinrichtungen in der Altstadt von Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune begleiten oder betreuen;
- Sportler und deren Begleiter, die die Altstadt von Venedig und die anderen kleineren Inseln der Lagune zum Zweck der Teilnahme an von CONI, seinen Verbänden oder Sportförderungsorganisationen anerkannten Wettkämpfen betreten;
- öffentliche Verwaltungsbeamte und Behörden, die die Altstadt von Venedig und die anderen kleineren Inseln der Lagune aus institutionellen Gründen aufsuchen;
- Freiwillige, die ihren Dienst in der Altstadt von Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune im Rahmen von von der Stadtverwaltung organisierten oder geförderten Veranstaltungen sowie von der Metropolitanstadt Venedig und der Region Venetien veranstalteten Events leisten, wie durch Gemeinderatsbeschluss festgelegt;
- Freiwillige, die ihren Dienst in der Altstadt von Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune im Notfall leisten;
- Teilnehmer an kostenpflichtigen Veranstaltungen, die von der Stadtverwaltung organisiert oder gefördert werden, wie durch Gemeinderatsbeschluss festgelegt;
- Teilnehmer an Veranstaltungen, die von der Stadtverwaltung organisiert oder gefördert werden, wie durch Gemeinderatsbeschluss festgelegt;
- Mieter und deren Haushaltsmitglieder eines Wohngebäudes in der Stadt Venedig, sofern mit Wohnmietvertrag und nicht für touristische Zwecke;
- Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen, denen Dienstwohnungen in der Stadt Venedig zugewiesen sind, und deren Haushaltsmitglieder;
- Personen, die Justizvollzugsanstalten oder Gefängnisse in der Altstadt von Venedig besuchen;
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Mitbewohner gemäß Art. 1, Abs. 37, Gesetz Nr. 76 vom 20. Mai 2016, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Grad, die in der Altstadt von Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune wohnen;
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Mitbewohner gemäß Art. 1, Abs. 37, Gesetz Nr. 76 vom 20. Mai 2016, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Grad des Verstorbenen, die an der Beerdigung in der Altstadt von Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune teilnehmen;
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Mitbewohner gemäß Art. 1, Abs. 37, Gesetz Nr. 76 vom 20. Mai 2016, Verwandte oder Verschwägerte bis zum 3. Grad, die Patienten in sozio-medizinischen Einrichtungen in der Altstadt von Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune besuchen;
- Parteien in Gerichtsverfahren und Personen, die aus rechtlichen Gründen in öffentliche oder gerichtliche Ämter in der Altstadt von Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune einbestellt werden;
- Personen, die zu öffentlichen Ämtern in der Altstadt von Venedig oder auf den anderen kleineren Inseln der Lagune einbestellt werden;
- Personen, die folgende Personen besuchen: (i) in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln wohnhafte Personen, (ii) im Verzeichnis der vorübergehend ansässigen Bevölkerung mit Wohnsitz in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln eingetragene Personen, (iii) natürliche Personen, die Mieter einer Wohnimmobilie in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln sind, sofern mit Wohnmietvertrag und nicht für touristische Zwecke;
- weitere vorübergehende Zugänge, sofern nicht für touristische Zwecke, die durch Gemeinderatsbeschluss genehmigt wurden;
- Schuler der Sekundarstufe II auf Studien- oder Exkursion;
- Personen, die zur Teilnahme an Wahlen oder Referenden nach Venedig reisen müssen;
- Verwandte und Verschwägerte ersten Grades von natürlichen Personen, die Eigentümer von Wohnimmobilien in der Altstadt von Venedig oder auf den kleineren Inseln der Lagune sind, die nicht für touristische Vermietung genutzt werden;
- Verwandte und Verschwägerte dritten Grades von Universitätsstudenten, die die Altstadt von Venedig betreten, um der Verteidigung ihrer Abschlussarbeit beizuwohnen.
Diese Personen sind von der Zahlung des Zugangsbeitrags befreit, müssen sich aber IM PORTAL REGISTRIEREN: https://cda.comune.venezia.it/it/richiestaEsenzione.
5. Wie bucht und bezahlt man den Zugangsbeitrag für Venedig?
Hier die Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Öffnen Sie die Website https://cda.veneziaunica.it/de.
- Wählen Sie "Zugangsbeitrag bezahlen"
- Wählen Sie das gewünschte Datum für Ihren Besuch in Venedig.
- Geben Sie die Anzahl der Erwachsenen und Minderjährigen unter 14 Jahren an.
- Geben Sie Name und Nachname aller Besucher ein.
- Geben Sie die E-Mail-Adresse und Telefonnummer eines der Besucher an (für den Versand der Tickets sowie für Wiederherstellungs- oder Stornierungszwecke).
- Überprüfen Sie die Buchungszusammenfassung und akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen.
- Sie werden zur Zahlungsseite weitergeleitet, wo Sie zwischen Kreditkarte oder PayPal wählen können.
- Nach erfolgter Zahlung können Sie die Tickets mit den zugehörigen QR-Codes herunterladen oder per E-Mail erhalten.
- Die Buchung des Venedig-Eintrittstickets kann bis zum Vortag des Besuchs storniert werden.
Für diejenigen, die keine Möglichkeit haben, den Eintritt online zu buchen, werden Restzahlungspunkte am Piazzale Roma und auf dem Vorplatz des Bahnhofs Venezia-Santa Lucia eingerichtet.
Im Allgemeinen ist die Website sehr leicht verständlich, und Sie werden durch alle Schritte geführt. Bei Bedarf können Sie die Nummer 041041 kontaktieren, die montags bis sonntags von 8:00 bis 18:00 Uhr besetzt ist.
6. Welche Sanktionen sind für diejenigen vorgesehen, die das Eintrittsticket für Venedig nicht bezahlen?
Die Stadtverwaltung kann Überprüfungen, Inspektionen und Kontrollen durch autorisiertes Personal an den Hauptzugangspunkten der Stadt durchführen.
Das Bußgeld reicht von 25 Euro bis 150 Euro (zzgl. 10 Euro für die Zugangsgebühr). Zudem behält sich die Stadt das Recht vor, Strafanzeige gemäß dem Strafgesetzbuch und den geltenden Sondergesetzen gegen jeden zu erstatten, der Falscherklärungen abgibt, gefälschte Dokumente erstellt oder von diesen in den in der Verordnung vorgesehenen Fällen Gebrauch macht.




